Anl. 10 ASV 2008

ASV 2008 - Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
(Modul G)

1. Die Einzelprüfung ist das Verfahren, bei dem der Montagebetrieb sich vergewissert und erklärt, dass der in Verkehr gebrachte Aufzug, für den die Konformitätsbescheinigung nach Nummer 4 ausgestellt wurde, die Anforderungen der Verordnung (bzw. der Aufzüge-Richtlinie) erfüllt. Der Montagebetrieb bringt die CE-Kennzeichnung im Fahrkorb des Aufzugs an und stellt eine EG-Konformitätserklärung aus.

2. Der Montagebetrieb beantragt bei einer Benannten Stelle seiner Wahl die Einzelprüfung.

Der Antrag enthält folgendes:

  • -Strichaufzählung
In Kraft seit 30.07.2008 bis 31.12.9999
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