1. Die Einzelprüfung ist das Verfahren, bei dem der Montagebetrieb sich vergewissert und erklärt, dass der in Verkehr gebrachte Aufzug, für den die Konformitätsbescheinigung nach Nummer 4 ausgestellt wurde, die Anforderungen der Verordnung (bzw. der Aufzüge-Richtlinie) erfüllt. Der Montagebetrieb bringt die CE-Kennzeichnung im Fahrkorb des Aufzugs an und stellt eine EG-Konformitätserklärung aus.
2. Der Montagebetrieb beantragt bei einer Benannten Stelle seiner Wahl die Einzelprüfung.
Der Antrag enthält folgendes:
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