Für Hausbesuche gelten grundsätzlich die gleichen Hygienevorgaben wie für den Gewerbestandort mit Ausnahme der Punkte:
Punkt 1 bis 9 der „Allgemeinen Anforderungen an die Betriebsräume“,
Punkt 8 der „Allgemeinen Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion“,
Punkt 1 und 2 der „Speziellen Anforderungen an die Betriebsräume für das Piercen, Tätowieren und Permanent ake-up durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende“, wobei ein geeignetes alkoholisches Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen muss sowie Punkt 1 und 3 der „Abfälle“.
Für Messen (z. B. Tattoo-Conventions) gelten grundsätzlich die gleichen Hygienevorgaben wie für den Gewerbestandort mit Ausnahme der Punkte:
Punkt 1 bis 6 und 8 der „Allgemeinen Anforderungen an die Betriebsräume“
Punkt 1 und 2 der „Speziellen Anforderungen an die Betriebsräume für das Piercen, Tätowieren und Permanent Make-up durch Kosmetik(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende“ wobei ein geeignetes alkoholisches Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen muss.
Abfälle:1. Der Gewerbeinhaber oder Geschäftsführer hat zu gewährleisten, dass Personen, die in diesem Bereich arbeiten, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Hygiene sowie der zu verwendenden Hautpflege mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Schulungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.
2. Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan ist zu erstellen. In diesem sind festzuschreiben: Das Objekt, das desinfiziert werden soll, die Art der Reinigung und/oder Desinfektion, das dazu erforderliche Arbeitsmittel/Desinfektionsmittel, Einwirkzeit und Konzentration des Desinfektionsmittels, der Zeitpunkt bzw. Rhythmus der hygienischen Maßnahmen, die verantwortliche bzw. ausführende Person.
3. Die Einhaltung des Reinigungs- und Desinfektionsplans ist zu dokumentieren.
4. Der Gewerbetreibende hat dafür Sorge zu tragen, dass der Durchführende über ein ausreichendes Wissen verfügt, um die Dienstleistung sachgerecht zu erbringen und auf Komplikationen adäquat zu reagieren.
Spezielle Anforderungen an die Betriebsräume für das Piercen, Tätowieren und Permanent Make-up durch Kosmetik(Schönheitspflege)- Gewerbetreibende:Alle Implantate müssen:
sein.
Spezielle Anforderungen an die Farben für das Tätowieren durch Permanent Make-up durch Gewerbetreibende:Nach jeder Benützung der Shiatsumatte muss die Liegefläche gereinigt und mit einem geeigneten alkoholischen Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden (Wischdesinfektion) oder die Auflage (Leintuch) gewechselt werden.
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