§ 3 ARFKMV

ARFKMV - Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Abfallentsorgung hat gemäß Ö-Norm S2104 zu erfolgen (Anlage 2).

In Kraft seit 22.07.2008 bis 31.12.9999
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