§ 28 APSG Aufhebung von Rechtsvorschriften

APSG - Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten für Arbeitnehmer, für die dieses Bundesgesetz zur Anwendung kommt, außer Kraft:

1.

das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, BGBl. Nr. 154/1956;

2.

§ 35 des Zivildienstgesetzes.

In Kraft seit 01.01.1992 bis 31.12.9999
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