§ 22 AnDG

AnDG - Antidiskriminierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl.Nr. 44/2021, tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2021

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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