§ 33 AMFG (weggefallen)

AMFG - Arbeitsmarktförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
§ 33 AMFG (weggefallen) seit 01.02.2009 weggefallen.
In Kraft seit 01.02.2009 bis 31.12.9999
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