Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Fundstelle

AM-VO - Arbeitsmittelverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung - AM-VO) und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird
StF: BGBl. II Nr. 164/2000 (CELEX-Nr.: 389L0655, 392L0057, 392L0104, 395L0063)

Änderung

BGBl. II Nr. 313/2002

BGBl. II Nr. 309/2004 [CELEX-Nr.: 31999L0092; 31992L0091, 31992L0104]

BGBl. II Nr. 21/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4, 6 Abs. 2, 12, 14, 17, 39 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 95 Abs. 1 und Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/1999, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

§ 4

Information

§ 5

Unterweisung

§ 6

Prüfpflichten

§ 7

Abnahmeprüfung

§ 8

Wiederkehrende Prüfung

§ 9

Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

§ 10

Prüfung nach Aufstellung

§ 11

Prüfbefund

§ 12

Aufstellung

§ 13

Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

§ 14

Erprobung

§ 15

Verwendung

§ 16

Wartung

§ 17

Besondere Arbeiten

2. Abschnitt

Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel

§ 18

Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

§ 19

Krane

§ 20

Hebebühnen, Hubtische, Ladebordwände

§ 21

Heben von ArbeitnehmerInnen

§ 22

Arbeitskörbe

§ 23

Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen

§ 24

Programmgesteuerte Arbeitsmittel

§ 25

Bearbeitungsmaschinen

§ 26

Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 27

Stetigförderer

§ 28

Handwerkzeuge

§ 29

Bolzensetzgeräte

§ 30

Kompressoranlagen

§ 31

Zentrifugen

§ 32

Verbrennungskraftmaschinen

§ 33

Fahrbewilligung

3. Abschnitt

Leitern und Gerüste

§ 34

Allgemeine Bestimmungen über Leitern

§ 35

Festverlegte Leitern

§ 36

Anlegeleitern

§ 37

Stehleitern

§ 38

Mechanische Leitern

§ 39

Strickleitern

§ 40

Gerüste

4. Abschnitt

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln

§ 41

Ergonomie von Arbeitsmitteln

§ 42

Steuersysteme von Arbeitsmitteln

§ 43

Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln

§ 44

Gefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen können

§ 45

Ein- und Ausschaltvorrichtungen

§ 46

Not-Halt-Befehlsgeräte

§ 47

Standplätze, Aufstiege

§ 48

Feuerungsanlagen

§ 49

Leitungen und Armaturen

§ 50

Behälter

§ 51

Silos und Bunker für Schüttgüter

§ 52

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder ArbeitnehmerInnen

§ 53

Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 53a

Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 53b

Überroll- und Kippschutz bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54

Beschaffenheit von Türen und Toren

§ 55

Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen

§ 56

Beschaffenheit von Schleifmaschinen

§ 57

Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen Tafelscheren

§ 58

Beschaffenheit von Kompressoren

§ 59

Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 60

Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 61

Aufhebung von Vorschriften

§ 62

Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung

§ 63

Aufhebung von Bestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung und der Erdöl-Bergpolizeiverordnung

§ 64

Kundmachungen

§ 65

Inkrafttreten

Anhang A:

Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln

Anhang B:

Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Aufstellung und Betrieb von Arbeitsmitteln

Anhang C:

Sicherheitsabstände im Sinne des § 43

 

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Anhang A = Anlage 1
Anhang B = Anlage 2
Anhang 1 = Anlage 3
Anhang 2 = Anlage 4
Anhang 3 = Anlage 5
Anhang 4 = Anlage 6

In Kraft seit 01.02.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AM-VO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 6 AM-VO