Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Fundstelle

Arbeitsmittelverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2010 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung - AM-VO) und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird
StF: BGBl. II Nr. 164/2000 (CELEX-Nr.: 389L0655, 392L0057, 392L0104, 395L0063)StF: BGBl. II Nr. 164/2000

Änderung

BGBl. II Nr. 313/2002

BGBl. II Nr. 309/2004 [CELEX-Nr.: 31999L0092; 31992L0091, 31992L0104]

BGBl. II Nr. 21/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4, 6 Abs. 2, 12, 14, 17, 39 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 95 Abs. 1 und Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/1999, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

§ 4

Information

§ 5

Unterweisung

§ 6

Prüfpflichten

§ 7

Abnahmeprüfung

§ 8

Wiederkehrende Prüfung

§ 9

Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

§ 10

Prüfung nach Aufstellung

§ 11

Prüfbefund

§ 12

Aufstellung

§ 13

Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

§ 14

Erprobung

§ 15

Verwendung

§ 16

Wartung

§ 17

Besondere Arbeiten

2. Abschnitt

Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel

§ 18

Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

§ 19

Krane

§ 20

Hebebühnen, Hubtische, Ladebordwände

§ 21

Heben von ArbeitnehmerInnen

§ 22

Arbeitskörbe

§ 23

Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen

§ 24

Programmgesteuerte Arbeitsmittel

§ 25

Bearbeitungsmaschinen

§ 26

Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 27

Stetigförderer

§ 28

Handwerkzeuge

§ 29

Bolzensetzgeräte

§ 30

Kompressoranlagen

§ 31

Zentrifugen

§ 32

Verbrennungskraftmaschinen

§ 33

Fahrbewilligung

3. Abschnitt

Leitern und Gerüste

§ 34

Allgemeine Bestimmungen über Leitern

§ 35

Festverlegte Leitern

§ 36

Anlegeleitern

§ 37

Stehleitern

§ 38

Mechanische Leitern

§ 39

Strickleitern

§ 40

Gerüste

4. Abschnitt

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln

§ 41

Allgemeine BeschaffenheitsanforderungenErgonomie von Arbeitsmitteln

§ 42

Sicherheitsabstände, SchutzzonenSteuersysteme von Arbeitsmitteln

§ 43

Gefahrenstellen durch Kraftübertragungseinrichtungenan Arbeitsmitteln

§ 44

Gefahrenstellen bestimmter bewegter TeileGefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen können

§ 45 Gefahrenstellen bewegter Werkzeuge oder Werkstücke

§ 46§ 45

Ein- und Ausschaltvorrichtungen

§ 46

Not-Halt-Befehlsgeräte

§ 47

Standplätze, Aufstiege

§ 48

Feuerungsanlagen

§ 49

Leitungen und Armaturen

§ 50

Behälter

§ 51

Silos und Bunker für Schüttgüter

§ 52

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder ArbeitnehmerInnen

§ 53

Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 53a

Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 53b

Überroll- und Kippschutz bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54

Beschaffenheit von Türen und Toren

§ 55

Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen

§ 56 Beschaffenheit von Schleifmaschinen
§ 57 Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen Tafelscheren

§ 58§ 56

Beschaffenheit von KompressorenSchleifmaschinen

§ 57

Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen Tafelscheren

§ 58

Beschaffenheit von Kompressoren

§ 59

Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 60

Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 61

Aufhebung von Vorschriften

§ 62

Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung

§ 63

Aufhebung von Bestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung und der Erdöl-Bergpolizeiverordnung

§ 64

Kundmachungen

§ 65

Inkrafttreten

Anhang A:

Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen - Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln

Anhang B:

Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen - Aufstellung und Betrieb von Arbeitsmitteln

Anhang 1: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 3
Anhang 2: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 4

Anhang 3C:

Sicherheitsabstand nachSicherheitsabstände im Sinne des § 42 Abs. 5§ 43

Anhang 4: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 6

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Anhang A = Anlage 1
Anhang B = Anlage 2
Anhang 1 = Anlage 3
Anhang 2 = Anlage 4
Anhang 3 = Anlage 5
Anhang 4 = Anlage 6

Stand vor dem 31.01.2010

In Kraft vom 10.08.2002 bis 31.01.2010

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung - AM-VO) und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird
StF: BGBl. II Nr. 164/2000 (CELEX-Nr.: 389L0655, 392L0057, 392L0104, 395L0063)StF: BGBl. II Nr. 164/2000

Änderung

BGBl. II Nr. 313/2002

BGBl. II Nr. 309/2004 [CELEX-Nr.: 31999L0092; 31992L0091, 31992L0104]

BGBl. II Nr. 21/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4, 6 Abs. 2, 12, 14, 17, 39 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 95 Abs. 1 und Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/1999, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

§ 4

Information

§ 5

Unterweisung

§ 6

Prüfpflichten

§ 7

Abnahmeprüfung

§ 8

Wiederkehrende Prüfung

§ 9

Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

§ 10

Prüfung nach Aufstellung

§ 11

Prüfbefund

§ 12

Aufstellung

§ 13

Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

§ 14

Erprobung

§ 15

Verwendung

§ 16

Wartung

§ 17

Besondere Arbeiten

2. Abschnitt

Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel

§ 18

Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

§ 19

Krane

§ 20

Hebebühnen, Hubtische, Ladebordwände

§ 21

Heben von ArbeitnehmerInnen

§ 22

Arbeitskörbe

§ 23

Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen

§ 24

Programmgesteuerte Arbeitsmittel

§ 25

Bearbeitungsmaschinen

§ 26

Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 27

Stetigförderer

§ 28

Handwerkzeuge

§ 29

Bolzensetzgeräte

§ 30

Kompressoranlagen

§ 31

Zentrifugen

§ 32

Verbrennungskraftmaschinen

§ 33

Fahrbewilligung

3. Abschnitt

Leitern und Gerüste

§ 34

Allgemeine Bestimmungen über Leitern

§ 35

Festverlegte Leitern

§ 36

Anlegeleitern

§ 37

Stehleitern

§ 38

Mechanische Leitern

§ 39

Strickleitern

§ 40

Gerüste

4. Abschnitt

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln

§ 41

Allgemeine BeschaffenheitsanforderungenErgonomie von Arbeitsmitteln

§ 42

Sicherheitsabstände, SchutzzonenSteuersysteme von Arbeitsmitteln

§ 43

Gefahrenstellen durch Kraftübertragungseinrichtungenan Arbeitsmitteln

§ 44

Gefahrenstellen bestimmter bewegter TeileGefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen können

§ 45 Gefahrenstellen bewegter Werkzeuge oder Werkstücke

§ 46§ 45

Ein- und Ausschaltvorrichtungen

§ 46

Not-Halt-Befehlsgeräte

§ 47

Standplätze, Aufstiege

§ 48

Feuerungsanlagen

§ 49

Leitungen und Armaturen

§ 50

Behälter

§ 51

Silos und Bunker für Schüttgüter

§ 52

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder ArbeitnehmerInnen

§ 53

Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 53a

Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 53b

Überroll- und Kippschutz bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54

Beschaffenheit von Türen und Toren

§ 55

Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen

§ 56 Beschaffenheit von Schleifmaschinen
§ 57 Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen Tafelscheren

§ 58§ 56

Beschaffenheit von KompressorenSchleifmaschinen

§ 57

Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen Tafelscheren

§ 58

Beschaffenheit von Kompressoren

§ 59

Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 60

Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 61

Aufhebung von Vorschriften

§ 62

Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung

§ 63

Aufhebung von Bestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung und der Erdöl-Bergpolizeiverordnung

§ 64

Kundmachungen

§ 65

Inkrafttreten

Anhang A:

Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen - Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln

Anhang B:

Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen - Aufstellung und Betrieb von Arbeitsmitteln

Anhang 1: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 3
Anhang 2: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 4

Anhang 3C:

Sicherheitsabstand nachSicherheitsabstände im Sinne des § 42 Abs. 5§ 43

Anhang 4: Sicherheitsabstand nach § 42 Abs. 6

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Anhang A = Anlage 1
Anhang B = Anlage 2
Anhang 1 = Anlage 3
Anhang 2 = Anlage 4
Anhang 3 = Anlage 5
Anhang 4 = Anlage 6

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten