Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(§ 3 Abs. 1)Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Aufstellung und Betrieb von Arbeitsmitteln
1.Ziffer einsVerordnung über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln – ABV, BGBl. Nr. 353/ 1995.
2.Ziffer 2Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung – DBA-VO, BGBl. II Nr. 361/1998.Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung – DBA-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 361 aus 1998,.
In Kraft seit 01.07.2000 bis 31.12.9999
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