Für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt sind Alkomaten (§ 5 Abs. 3 StVO) geeignet, die nach dem Maß- und Eichgesetz, BGBl. Nr. 152/1950, eichfähig sind. Derzeit besitzen diese Eichfähigkeit folgende Geräte: Für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt sind Alkomaten (Paragraph 5, Absatz 3, StVO) geeignet, die nach dem Maß- und Eichgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1950,, eichfähig sind. Derzeit besitzen diese Eichfähigkeit folgende Geräte:
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