Die für die Ermächtigung erforderliche Schulung hat sich
1. | auf die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt und auf die Bedeutung des Ergebnisses dieser Untersuchung für den Betroffenen und | |||||||||
2. | auf die Wirkungsweise, die Handhabung und die zweckmäßige Anwendung der Alkomaten sowie | |||||||||
3. | auf die Vorschriften des § 4 | |||||||||
zu erstrecken. |
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