§ 1 AlkomVO Geräte

Alkomatverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.06.1997 bis 31.12.9999
§ 1.Paragraph eins,

Für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt sind Alkomaten (§ 5 Abs. 3 StVO) geeignet, die nach dem Maß- und Eichgesetz, BGBl. Nr. 152/1950, eichfähig sind. Derzeit besitztbesitzen diese Eichfähigkeit folgendes Gerätfolgende Geräte: Für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt sind Alkomaten (Paragraph 5, Absatz 3, StVO) geeignet, die nach dem Maß- und Eichgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1950,, eichfähig sind. Derzeit besitztbesitzen diese Eichfähigkeit folgendes Gerätfolgende Geräte:

  1. 1.Ziffer einsHersteller: Siemens AGGerätebezeichnung: Alcomat M 52052/A15
  2. 2.Ziffer 2Hersteller: Dräger AGGerätebezeichnung: 7110 MKIII A

Stand vor dem 04.06.1997

In Kraft vom 01.10.1994 bis 04.06.1997
§ 1.Paragraph eins,

Für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt sind Alkomaten (§ 5 Abs. 3 StVO) geeignet, die nach dem Maß- und Eichgesetz, BGBl. Nr. 152/1950, eichfähig sind. Derzeit besitztbesitzen diese Eichfähigkeit folgendes Gerätfolgende Geräte: Für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt sind Alkomaten (Paragraph 5, Absatz 3, StVO) geeignet, die nach dem Maß- und Eichgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1950,, eichfähig sind. Derzeit besitztbesitzen diese Eichfähigkeit folgendes Gerätfolgende Geräte:

  1. 1.Ziffer einsHersteller: Siemens AGGerätebezeichnung: Alcomat M 52052/A15
  2. 2.Ziffer 2Hersteller: Dräger AGGerätebezeichnung: 7110 MKIII A

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