§ 140 AktG (weggefallen)

AktG - Aktiengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 140 AktG (weggefallen) seit 02.08.1990 weggefallen.
In Kraft seit 02.08.1990 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 140 AktG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 140 AktG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

2 Entscheidungen zu § 140 AktG


Entscheidungen zu § 140 AktG


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 140 AktG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 140 AktG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 139 AktG
§ 141 AktG