Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 141 AktG (weggefallen) seit 02.08.1990 weggefallen.
In Kraft seit 02.08.1990 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 141 AktG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 141 AktG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 141 AktG