Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 13. Dezember 2014 in Kraft.
(2) § 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 249/2017 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 14.09.2017 bis 31.12.9999
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