Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Eine Verlängerung der Mindesthaltbarkeitsfrist ist bei verpackten Lebensmitteln nicht zulässig. Ist die Mindesthaltbarkeitsfrist bereits abgelaufen, ist beim Inverkehrbringen auf diesen Umstand deutlich und allgemein verständlich hinzuweisen.
In Kraft seit 13.12.2014 bis 31.12.9999
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