§ 4 AIVO Dokumentation

AIVO - Allergeninformationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Lebensmittelunternehmer haben sicherzustellen, dass die in § 2 genannten Informationen auf einer schriftlich geführten Dokumentation beruhen.

In Kraft seit 13.12.2014 bis 31.12.9999
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