§ 10 AIVO

Allergeninformationsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.09.2017 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 13. Dezember 2014 in Kraft.

(2) § 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 249/2017 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Stand vor dem 13.09.2017

In Kraft vom 13.12.2014 bis 13.09.2017

(1) Diese Verordnung tritt mit 13. Dezember 2014 in Kraft.

(2) § 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 249/2017 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

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