§ 1 AIVO Geltungsbereich

AIVO - Allergeninformationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Gegenstand dieser Verordnung ist die Weitergabe von bestimmten Informationen über Lebensmittel.

In Kraft seit 13.12.2014 bis 31.12.9999
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