Allergeninformationsverordnung (AIVO) Fundstelle

AIVO - Allergeninformationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Weitergabe von Informationen über unverpackte Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können und über weitere allgemeine Kennzeichnungsbestimmungen für Lebensmittel (Allergeninformationsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 175/2014

Änderung

BGBl. II Nr. 249/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 171/2013, wird – hinsichtlich der §§ 5, 6 und 7 – im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verordnet:

In Kraft seit 13.12.2014 bis 31.12.9999
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