Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Behörden des Bundes, die Träger der Sozialversicherung, der Dachverband und das Arbeitsmarktservice haben bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes mit den Trägern des Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zusammen zu wirken.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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