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Die Behörden des Bundes, die Träger der Sozialversicherung, der HauptverbandDachverband und das Arbeitsmarktservice haben bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes mit den Trägern des Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zusammen zu wirken.
Die Behörden des Bundes, die Träger der Sozialversicherung, der HauptverbandDachverband und das Arbeitsmarktservice haben bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes mit den Trägern des Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zusammen zu wirken.