§ 4 AFV 2002

AFV 2002 - ADV-Form Verordnung 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Für Schriftsätze nach § 1 und § 2 muss die leichte Lesbarkeit und sichere Erfassbarkeit des Inhalts vor allem im Hinblick auf Gestaltung und Größe der Schrift gewährleistet sein.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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