Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Für Schriftsätze nach § 1 und § 2 muss die leichte Lesbarkeit und sichere Erfassbarkeit des Inhalts vor allem im Hinblick auf Gestaltung und Größe der Schrift gewährleistet sein.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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