§ 11 AEV

AEV - Abbuchungs- und Einziehungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen.

In Kraft seit 01.02.2013 bis 31.12.9999
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