Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
Paragraph 11,
Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen.
In Kraft seit 01.02.2013 bis 31.12.9999
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