Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen.
In Kraft seit 01.02.2013 bis 31.12.9999
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