§ 14 ÄsthOpG Vollziehung

ÄsthOpG - Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Gesundheit (der Bundesminister für Gesundheit) betraut.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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