Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Paragraph 117 b,
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.05.2026
0 Kommentare zu § 117b ÄrzteG 1998
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 117b ÄrzteG 1998 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 117b ÄrzteG 1998