Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde, nachdem die Beschwerdeführerin aus dem Bereich der Ärztekammer für Steiermark in den Bereich der Ärztekammer für Kärnten verzogen war und Zweifel über ihre gesundheitliche Eignung aufgetreten waren, gemäß § 59 Abs. 3 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 (ÄrzteG 1998), fest, dass die Beschwerdeführerin "derzeit" nicht über die für die ärztliche Berufsausübung notwendige gesundheitliche Eignung gemäß § 4 Abs. 2 Z 4 Ärz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verfügte die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 erster Satz des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 (ÄrzteG 1998), die Streichung des Beschwerdeführers aus der Ärzteliste und stellte fest, dass seine Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht mehr bestehe; diese sei gemäß § 59 Abs. 1 Z 1 ÄrzteG 1998 erloschen, weil die Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers als eine im Sinne des § 4 Abs 2 Z 3 ÄrzteG 1998 für die ärztliche Berufsausüb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 27 Abs. 10 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 (ÄrzteG 1998), den von der Beschwerdeführerin (welche aus der Ärzteliste gestrichen worden war) im Mai 2010 mündlich gestellten Antrag auf Wiedereintragung in die Ärzteliste als zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärztin für Allgemeinmedizin abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, zu der die belangte Behörde die Akten des V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §117b Abs1 Z18;ÄrzteG 1998 §125 Abs4;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;ÄrzteG 1998 §59 Abs3;B-VG Art19;B-VG Art20 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, die Entscheidung über das Erlöschen einer Berufsberechtigung (Austragung aus der Ärzteliste) dem Präsidenten ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verfügte die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 erster Satz des Ärztegesetzes 1998 die Streichung des Beschwerdeführers aus der Ärzteliste und stellte fest, dass seine Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 59 Abs. 1 Z. 1 ÄrzteG 1998 erloschen sei, weil die Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers als eine im Sinne des § 4 Abs. 2 Z. 3 ÄrzteG 1998 für die ärztliche Berufsausübung erforderliche Voraussetzung weggefallen sei. Dagegen erh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 27 Abs. 10 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 (ÄrzteG 1998), den Antrag des Beschwerdeführers vom 13. September 2010 auf Eintragung in die österreichische Ärzteliste als zur selbständigen Berufsausbildung berechtigter Arzt für Allgemeinmedizin (eingeschränkt auf das Gebiet der Akupunktur) abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, zu der die belangte Behörde die Akte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §117b Abs1 Z18 idF 2009/I/144;ÄrzteG 1998 §125 Abs4 idF 2009/I/144;ÄrzteG 1998 §27 Abs10 idF 2009/I/144;B-VG Art19;B-VG Art20 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Mit E vom 23. Juni 2014, G 87/2013-14 ua, hob der VfGH § 27 Abs. 10 und die Wortfolge "Eintragung in die Ärzteliste und" in § 1... mehr lesen...