§ 5 ÄAO 2015 Verweise

ÄAO 2015 - Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Soweit in den §§ 27 bis 38 auf die jeweils geltende Verordnung über die Ärzte-Ausbildung oder die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 verwiesen wird, beziehen sich diese Verweise je nach Beginn der ärztlichen Ausbildung der Turnusärztin/des Turnusarztes auf die

1.

Ärzte-Ausbildungsordnung in der Stammfassung des BGBl. Nr. 152/1994 oder in der Fassung des BGBl. II Nr. 228/1998 oder

2.

auf die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 in der Stammfassung des BGBl. II Nr. 286/2006 oder in der Fassung des BGBl. II Nr. 259/2011.

In Kraft seit 01.06.2015 bis 31.12.9999
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