Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Durch diese Verordnung werden die Arzneimittelbetriebsordnung 2009, BGBl. II Nr. 324/2008, und die Neuverblisterungsbetriebsordnung, BGBl. II Nr. 474/2010, nicht berührt.
In Kraft seit 28.12.2010 bis 31.12.9999
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