Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die an der Überprüfung teilnehmenden Personen haben über die im besichtigten Betrieb gemachten Wahrnehmungen Verschwiegenheit zu bewahren.
In Kraft seit 09.03.2005 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 75 ABO 2005
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 75 ABO 2005 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 75 ABO 2005