Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Der Apotheker/Die Apothekerin ist verpflichtet, an dem von der Österreichischen Apothekerkammer betriebenen Telefondienst mit der öffentlichen Kurzrufnummer für besondere Dienste 1455 nach Maßgabe einer Richtlinie der Österreichischen Apothekerkammer teilzunehmen.
In Kraft seit 28.12.2010 bis 31.12.9999
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