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Der Apotheker/Die Apothekerin ist verpflichtet, an dem von der Österreichischen Apothekerkammer betriebenen Telefondienst mit der öffentlichen Kurzrufnummer für besondere Dienste 1455telefonischen Gesundheitsberatung 1450 nach Maßgabe einer Richtlinie der Österreichischen Apothekerkammer teilzunehmen.
Der Apotheker/Die Apothekerin ist verpflichtet, an dem von der Österreichischen Apothekerkammer betriebenen Telefondienst mit der öffentlichen Kurzrufnummer für besondere Dienste 1455telefonischen Gesundheitsberatung 1450 nach Maßgabe einer Richtlinie der Österreichischen Apothekerkammer teilzunehmen.