(1) Das auf der Primärverpackung des zur Transfusion bestimmten Blutes oder Blutbestandteils angebrachte Etikett muss folgende Angaben umfassen:
1. | Name des Blutbestandteils | |||||||||
2. | gegebenenfalls Volumen, Gewicht oder Anzahl der Zellen des Blutbestandteils | |||||||||
3. | einheitliche numerische oder alphanumerische Identifizierung der Spende mit einem einheitlichen Code (ISBT 128) | |||||||||
4. | Name der herstellenden Blutspendeeinrichtung | |||||||||
5. | AB0-Gruppe (nicht für Plasma erforderlich, das nur zur Fraktionierung bestimmt ist) | |||||||||
6. | RhD-Gruppe, entweder RhD-positiv oder RhD-negativ (nicht für Plasma erforderlich, das nur zur Fraktionierung bestimmt ist) | |||||||||
7. | gegebenenfalls Verfallsdatum oder Verfallszeit | |||||||||
8. | Lagerungstemperatur | |||||||||
9. | Bezeichnung, Zusammensetzung und Volumen der Antikoagulansund/oder Additivlösung, falls vorhanden. |
(2) Bei Eigenblut und Eigenblutbestandteilen ist zusätzlich zu den Angaben des Abs. 1 der Warnhinweis „NUR ZUR EIGENBLUTTRANSFUSION“ aufzunehmen.
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