§ 6 ABlVO

ABlVO - Arzneimittel aus menschlichem Blut

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Das Plasma-Master-File (PMF) muss sich nicht im Betrieb des Herstellers, des Arzneimittel-Großhändlers oder des Depositeurs befinden, wenn durch vertragliche Vereinbarung sichergestellt ist, dass es dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen über dessen Aufforderung unverzüglich vorgelegt werden kann.

In Kraft seit 23.06.2005 bis 31.12.9999
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