§ 13 ABlVO

ABlVO - Arzneimittel aus menschlichem Blut

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 21. September 1989 betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut, BGBl. Nr. 488/1989, außer Kraft.

In Kraft seit 23.06.2005 bis 31.12.9999
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