Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 und 1a, § 2 Abs. 1, § 3, § 4 Abs. 1, 1a und 2, § 8 Abs. 2 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 272/2014 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins und 1a, Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 3,, Paragraph 4, Absatz eins,, 1a und 2, Paragraph 8, Absatz 2, sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2014, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft.
In Kraft seit 01.11.2014 bis 31.12.9999
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