§ 6 AbgKlassV Grundlagen für die Preisfestlegung der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette und der Identifizierung, Zuordnung und Anbringung

AbgKlassV - IG-L - Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Für die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette wird ein Richtpreis von 2,50 € festgelegt. Der Preis für die Durchführung der Identifizierung, die Zuordnung und die Lochung sowie die erstmalige Anbringung der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette durch die Befugten gemäß § 5 Abs. 1 und 2 hat sich am maximal zu erwartenden zeitlichen Aufwand und den allgemein Anwendung findenden Stundensätzen für einschlägige Tätigkeiten in den gemäß § 57a KFG 1967 ermächtigten Stellen zu orientieren.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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