Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Auch wenn sich der vom Verstorbenen angegebene Beweggrund als falsch herausstellt, bleibt die Verfügung gültig, es sei denn, dass sein Wille einzig und allein auf diesem irrigen Beweggrund beruht hat.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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