Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Eine letztwillige Verfügung kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen außergerichtlich oder gerichtlich, schriftlich oder mündlich und schriftlich mit oder ohne Zeugen errichtet werden.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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