Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024
Die Wirksamkeit eines Gesetzes und die daraus entspringenden rechtlichen Folgen nehmen gleich nach der Kundmachung ihren Anfang; es wäre denn, daß in dem kund gemachten Gesetze selbst der Zeitpunct seiner Wirksamkeit weiter hinaus bestimmt würde.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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