Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
Diese Vorschrift (§ 1432) kann aber auf den Fall, in dem eine minderjährige, eine nicht geschäftsfähige volljährige oder eine andere Person bezahlt hat, die nicht frei über ihr Eigentum verfügen kann, nicht angewendet werden.
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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