Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Zwischen einer richtigen und nicht richtigen, so wie zwischen einer fälligen und noch nicht fälligen Forderung findet die Compensation nicht Statt. In wie fern gegen eine Insolvenzmasse die Compensation Statt finde, wird in der Insolvenzordnung bestimmt.
In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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