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§ 1212 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 1212 ABGB (weggefallen)
ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
§ 1212 ABGB
seit 30.06.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
0
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Entscheidungen zu § 1212 ABGB
Entscheidungen zu § 1212 ABGB
Entscheidungen des OGH
(09/1905)
24
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
17
Entscheidungen des VfGH
(01/1980)
2
0
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Inhaltsverzeichnis ABGB
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Paragrafennavigation
§ 1202 ABGB Haftung des eintretenden und des ausscheidenden Gesellschafters
§ 1203 ABGB Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Gesellschafter
§ 1204 ABGB Beteiligung des Ausscheidenden an schwebenden Geschäften
§ 1205 ABGB Fortsetzung mit den Erben
§ 1206 ABGB Umwandlung in eine offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft
§ 1207 ABGB Wirkung gegenüber Dritten
§ 1208 ABGB Auflösungsgründe
§ 1209 ABGB Kündigung durch einen Gesellschafter
§ 1210 ABGB Auflösung durch gerichtliche Entscheidung
§ 1211 ABGB Gesellschaft auf Lebenszeit, Befristung
§ 1212 ABGB (weggefallen)
§ 1213 ABGB Ausschluss statt Auflösung
§ 1214 ABGB Fortsetzungsbeschluss
§ 1215 ABGB Übergang des Gesellschaftsvermögens
§ 1216 ABGB Bekanntgabe der Auflösung der Außengesellschaft
§ 1216a ABGB Nachwirkung des Gesellschaftsvertrages
§ 1216b ABGB Bestellung der Liquidatoren
§ 1216c ABGB Rechte und Pflichten der Liquidatoren
§ 1216d ABGB Handeln der Liquidatoren
§ 1216e ABGB Aufteilung und Ausgleich unter den Gesellschaftern
§ 1217 ABGB Ehepakte
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1211 ABGB
§ 1213 ABGB
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