§ 7 ABehStraG § 7

ABehStraG - Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) § 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Für die Weiteranwendung des § 2 Z 2 in der bisher geltenden Fassung gilt § 99 Abs 2 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.

In Kraft seit 31.12.2013 bis 31.12.9999
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