§ 6 ABehStraG § 6

ABehStraG - Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Salzburger Landesabgabenordnung - LAO, LGBl Nr 58/1963, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 109/2006, soweit sie nicht durch § 17 Abs 3d F-VG 1948 aufgehoben wird, und das Gesetz zur authentischen Interpretation zweier Bestimmungen der Salzburger Landesabgabenordnung, LGBl Nr 41/2005, außer Kraft.

(3) § 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. In diesem Zeitpunkt bei der Landesregierung anhängige Berufungsverfahren sind von dieser fortzuführen.

(4) § 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

In Kraft seit 31.12.2013 bis 31.12.9999
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