Das Hauptverfahren wegen Straftaten nach den §§ 163, 164 obliegt dem Landesgericht für Strafsachen Wien. Das Hauptverfahren wegen Straftaten nach den Paragraphen 163,, 164 obliegt dem Landesgericht für Strafsachen Wien.
In Kraft seit 03.01.2018 bis 31.12.9999
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