Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 4. Oktober 1956 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Peter A des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach den § 6 Abs. 1 SGG, 15 StGB und des Vergehens nach dem § 9 Abs. 1 Z 2 SGG schuldig erkannt. Ihm liegt nach dem Inhalt der ihn betreffenden Schuldsprüche zur Last, I./ vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in solchen Mengen eingeführt, ausgeführt und in den Verkehr g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden nachstehende Schuldsprüche gefällt: Der am 27.Mai 1923 geborene Finanzbeamte, Wirkl. Amtsrat Josef A wurde des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum I 1 u. 2), der am 15.Juli 1924 geborene Kaufmann Walter B des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt durch Bestimmung nach § 12, 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum II 1), des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. a und b DevG. (Urteilsfaktum II 2 a u. b),... mehr lesen...
Norm: DAZ allgStPO §5 AZollG §49
Rechtssatz: Die Auslegung der DAZ vom 14.01.1963 Zl 106.000-12/62 dahin, daß ein Beamter einen Gebührenanspruch für die Ausfertigung eines Hausbeschaubefundes nicht erwirbt, wenn er nicht den gesamten Befund außerhalb seiner Dienstverpflichtung ausfertigt, sondern lediglich den Ansatz der Bemessungsgrundlagen, ist richtig. Entscheidungstexte 10 Os 60/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §1StPO §5 A
Rechtssatz: Die Auslegung aller auf Grund von Gesetzen erlassenen Rechtsvorschriften obliegt ausschließlich dem Gericht, das in der rechtlichen Beurteilung weder an die Rechtsansicht einer Verwaltungsbehörde noch an die eines Zeugen gebunden ist. Entscheidungstexte 10 Os 60/76 Entscheidungstext OGH 24.08.1976 10 Os 60/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §5 A
Rechtssatz: Das Strafgericht hat grundsätzlich die ihm zur Entscheidung vorliegende Strafsache mit Einschluß aller sich darbietenden, was immer für einem Rechtsgebiet angehörenden Fragen ohne Bindung an Entscheidungen anderer Behörden selbständig so weit zu entscheiden, als es seine Aufgabe erfordert. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn sich aus dem Gesetz eine Ausnahme ergibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §5 A
Rechtssatz: Der Strafrichter hat verwaltungsrechtliche Vorfragen grundsätzlich selbständig zu beurteilen. Entscheidungstexte 13 Os 53/75 Entscheidungstext OGH 13.06.1975 13 Os 53/75 Veröff: EvBl 1975/304 S 665 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0096131 Zule... mehr lesen...
Norm: StPO §5 A
Rechtssatz: Eine von der Disziplinarbehörde vertretene Rechtsansicht bindet das Strafgericht nicht. Entscheidungstexte 9 Os 63/72 Entscheidungstext OGH 02.11.1972 9 Os 63/72 Veröff: EvBl 1973/96 S 214 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0096150 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2StPO §5 AZollG 1955 §9
Rechtssatz: Das Strafgericht ist an einen rechtskräftigen Tarifbescheid gebunden. Entscheidungstexte 11 Os 57/72 Entscheidungstext OGH 28.06.1972 11 Os 57/72 11 Os 172/77 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 11 Os 172/77 Ähnlich; Beisatz: Grundsätzliche Bindung des Strafgericht... mehr lesen...
Norm: StPO §5 AStPO §258 Abs2
Rechtssatz: An eine Vorentscheidung einer Verwaltungsbehörde, ob sich ein Kraftfahrzeuglenker in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustande im Sinne des § 5 Abs 1 StVO und sich daher auch in einem Rauschzustand im Sinne des § 337 lit b StG befunden hat, ist das Strafgericht nicht gebunden (§ 5, § 258 Abs 2 StPO). Entscheidungstexte 11 Os 134/70 Entschei... mehr lesen...
Norm: StPO §5 A
Rechtssatz: Gemäß dem § 5 StPO ist der Strafrichter bei der Frage der Beurteilung der Strafbarkeit eines Beschuldigten auch gegenüber dem zivilgerichtlichen Verfahren außer Streitsachen selbständig; der Strafrichter kann also zum Beispiel eine wegen Geisteskrankheit voll entmündigte Person für verhandlungsfähig und zurechnungsfähig finden. Entscheidungstexte 12 Os 61/64 ... mehr lesen...
Norm: StGB §198StPO §5 AUSchG §1
Rechtssatz: Insolange das rechtsgültige Anerkenntnis der Vaterschaft nicht durch eine Statusklage beseitigt ist, trifft den Angeklagten eine gesetzliche Unterhaltspflicht; eine nach dem § 5 StPO zu lösende Vorfrage liegt nicht vor, weil die Frage nach der tatsächlichen Vaterschaft - im Sinne der Zeugung - nicht zur Tatfrage im Sinne des § 1 USchG 1960 gehört. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §198StPO §5 AUSchG 1960 §1
Rechtssatz: Zur Frage der Bindung des Strafrichters an das Vaterschaftsurteil des Zivilrichters hinsichtlich der gesetzlichen Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte 8 Os 30/61 Entscheidungstext OGH 15.05.1961 8 Os 30/61 Veröff: JBl 1962,47 = EvBl 1962/152 S 163 = SSt XXXII/49 = RZ 1961,164 8 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §5 AStPO §371
Rechtssatz: Die Prüfung der privatrechtlichen Vorfragen kann von der Ratskammer nicht mit der
Begründung: , daß hiezu das Zivilgericht berufen sei, abgelehnt werden. Entscheidungstexte 8 Os 416/60 Entscheidungstext OGH 11.01.1961 8 Os 416/60 Veröff: SSt XXXII/4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94StPO §5 A
Rechtssatz: Bindung an Verwaltungsentscheidungen hinsichtlich Staatsbürgerschaft. Entscheidungstexte 5 Os 817/54 Entscheidungstext OGH 19.08.1954 5 Os 817/54 Veröff: EvBl 1954/430 S 626 7 Os 21/60 Entscheidungstext OGH 02.02.1960 7 Os 21/60 Beisatz: Ergeht nach der Gerichtsentscheidung ein dek... mehr lesen...