RS OGH 1976/8/24 10Os60/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.08.1976
beobachten
merken

Norm

DAZ allg
StPO §5 A
ZollG §49

Rechtssatz

Die Auslegung der DAZ vom 14.01.1963 Zl 106.000-12/62 dahin, daß ein Beamter einen Gebührenanspruch für die Ausfertigung eines Hausbeschaubefundes nicht erwirbt, wenn er nicht den gesamten Befund außerhalb seiner Dienstverpflichtung ausfertigt, sondern lediglich den Ansatz der Bemessungsgrundlagen, ist richtig.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 60/76
    Entscheidungstext OGH 24.08.1976 10 Os 60/76

Schlagworte

SW: Arbeitsverpflichtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083911

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten