Norm
DAZ allgRechtssatz
Die Auslegung der DAZ vom 14.01.1963 Zl 106.000-12/62 dahin, daß ein Beamter einen Gebührenanspruch für die Ausfertigung eines Hausbeschaubefundes nicht erwirbt, wenn er nicht den gesamten Befund außerhalb seiner Dienstverpflichtung ausfertigt, sondern lediglich den Ansatz der Bemessungsgrundlagen, ist richtig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverpflichtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083911Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008