Begründung: In der seit 3. 5. 2002 über Klage der Frau anhängigen Ehescheidungssache erließ das Erstgericht zunächst mit (rechtskräftigem) Beschluss vom 18. 7. 2002 (ON 13) und in der Folge mit weiterem Beschluss vom 6. 5. 2004 (ON 44) jeweils über deren Antrag einstweilige Verfügungen gemäß § 382b EO. Gegen die letztgenannte einstweilige Verfügung erhob der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Beklagter), dessen zunächst einschreitende Rechtsanwälte bereits am... mehr lesen...
Norm: EO §52 Satz2ZPO §27 Abs2JN idF ZVN §49 Abs2 Z2a
Rechtssatz: Streitige Ehescheidungssachen sind vor den Bezirksgerichten von der absoluten Anwaltspflicht ausgenommen. Im Rechtsmittelverfahren herrscht volle Anwaltspflicht. Für damit in Zusammenhang stehende einstweilige Verfügungen bestehen Ausnahmen von der Anwaltspflicht nur vor den Bezirksgerichten und den Gerichtshöfen erster Instanz. Rechtsmittel unterliegen auch der absoluten Anwalts... mehr lesen...
Norm: ZPO §27 Abs2JN §49 Abs2
Rechtssatz: In den Fällen der Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes (gemäß § 49 Abs 2 JN) dürfen die Parteien Vergleiche auch ohne Anwalt schließen, selbst wenn der Streitwert dreißigtausend Schilling übersteigt. Entscheidungstexte 8 Ob 2361/96f Entscheidungstext OGH 12.12.1996 8 Ob 2361/96f European Case ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6. Juli 1957 geborene Heidemarie S*** und der am 29. April 1955 geborene Johann S*** haben am 9. August 1975 die beiderseits erste Ehe geschlossen. Dieser Ehe entstammen zwei Kinder, nämlich die am 2. Dezember 1975 geborene Tamara und die am 2. Juli 1978 geborene Natascha. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt in St. Pölten. Heidemarie S*** begehrte mit ihrer am 27. August 1984 erhobenen Klage die ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 2.7.1984 beim Erstgericht erhobenen Klage begehrte der Kläger seine am 26.10.1965 vor dem Standesbeamten in Pians mit der Beklagten geschlossene Ehe aus deren Verschulden zu scheiden. Als Scheidungsgrund machte der Kläger schwere Eheverfehlungen der Beklagten im Sinne des § 49 EheG geltend. Die im Verfahren erster Instanz anwaltlich nicht vertretene Beklagte räumte ihr überwiegendes Verschulden am Scheitern der Ehe ein, stellte einen Mitverschuldensantrag, den... mehr lesen...
In einem vor dem Landesgericht für ZRS Wien anhängigen Rechtsstreit zwischen dem jetzigen Beklagten als klagender Partei gegen Friedrich C als beklagter Partei wegen ausgedehnter 150 000 S sA bzw. später eingeschränkter 100 000 S sA schlossen die jeweils durch einen Rechtsanwalt vertretenen Prozeßparteien in der Tagsatzung zur fortgesetzten mündlichen Streitverhandlung am 1. 6. 1981 einen Vergleich, mit dem sich in Punkt 1 Friedrich C (als dortiger Beklagter) und die jetzige Klägerin ... mehr lesen...
Norm: ZPO §27 Abs2ZPO §36 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Vertreterwechsel" ist die Annahme, daß die frühere und die neue Vertretung weiterbestünden nicht vereinbar. In Ehesachen bedarf es zur Aufhebung der bisherigen Prozeßvollmacht nicht der Zustellung eines Schriftsatzes, vielmehr genügt der zu Protokoll bekanntgegebene "Vertreterwechsel". Entscheidungstexte 6 Ob 28/68 Entsche... mehr lesen...
Die nunmehrige Beklagte brachte gegen den nunmehrigen Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe zu 8 Cg 285/59 des Landesgerichtes Innsbruck ein, ohne daß damit ein Unterhaltsbegehren verbunden wurde. Bei der Streitverhandlung am 15. Juni 1959 erschien die Beklagte in Begleitung ihres Rechtsanwaltes, während der Kläger ohne Rechtsbeistand erschien. Die Streitteile schlossen für den Fall der Scheidung einen Vergleich, dessen Punkt 1 folgendermaßen lautete: "Der Beklagte verpflichtet sic... mehr lesen...
Der Kläger, ein 22 Jahre alter Hilfsarbeiter, hat eine auf § 49 EheG. gestützte Scheidungsklage zu Protokoll gegeben. Die Ehefrau hat diese Klage mit einer durch einen Armenanwalt angestrengten Widerklage, mit der sie Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Ehemannes und dessen Verurteilung zur Zahlung von Unterhalt begehrte, beantwortet. Die einzige Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung verrichtete der Ehemann persönlich, während die Ehefrau gemeinsam mit ihrem Armenanwalt erschi... mehr lesen...
Norm: JN §7aZPO §27 Abs2ZPO §204 D
Rechtssatz: Werden mit einer Scheidungsklage vermögensrechtliche Ansprüche (auch Alimente) verbunden, so besteht absoluter Anwaltszwang, und zwar auch insoweit, als das Verfahren nur die Ehescheidung betrifft (über erste Tagsatzung und Klagebeantwortung wird in dieser Entscheidung nichts gesagt). Bei absolutem Anwaltszwang bedarf auch der Abschluß eines gerichtlichen Vergleiches der Mitwirkung von Anwälten. ... mehr lesen...