Norm
ZPO §27 Abs2Rechtssatz
In den Fällen der Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes (gemäß § 49 Abs 2 JN) dürfen die Parteien Vergleiche auch ohne Anwalt schließen, selbst wenn der Streitwert dreißigtausend Schilling übersteigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106140Dokumentnummer
JJR_19961212_OGH0002_0080OB02361_96F0000_002